Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Informationen für ukrainische Kriegsflüchtlinge
In ihrer Sitzung am 7. April 2022 hat die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung einen Systemwechsel bei der Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Deutschland beschlossen. Das Bundeskabinett hat sich am gestrigen Tage mit der erforderlichen Gesetzesänderung befasst. Zum 1. Juni 2022 werden die in unserem Land nach Schutz suchenden Menschen mit anerkannten hilfsbedürftigen Asylbewerbern gleichgestellt und Leistungen nach dem SGB II (bzw. SGB XII) erhalten.
Die Zuständigkeit wechselt ab diesem Zeitpunkt in das Jobcenter, sowohl mit Blick auf die Gewährung von existenzsichernden Leistungen, als auch beim Thema der Arbeitsmarktintegration. Nachdem Asylbewerberleistungen voraussichtlich zum 31.05.2022 eingestellt werden, ist es entscheidend möglichst frühzeitig tätig zu werden. Nur so können wirtschaftliche Engpässe und Zahlungsausfälle für die Betroffenen vermieden werden. Vieles kann jetzt schon vorbereitet werden, dabei setzen wir auch auf Ihre Unterstützung.
In jedem Fall wird es bspw. erforderlich sein, dass sich die Schutzsuchenden bei den Ausländerbehörden registrieren lassen, dort erhalten Sie ebenfalls eine sog. „Fiktionsbescheinigung“ oder einen Aufenthaltstitels nach §24 Abs. 1 AufenthG. Beides ist Voraussetzung für den Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung/ zum Jobcenter. Ebenso ist ein deutsches Bankkonto erforderlich.
Betroffene können zu den regulären Öffnungszeiten ohne Termin bei den jeweils zuständigen Geschäftsstellen vorsprechen:
- Im Jobcenter 71332 Waiblingen, Mayenner Str. 60, wenn Sie in Waiblingen, Fellbach, Weinstadt, Winnenden, Kernen, Schwaikheim oder Leutenbach wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen:
Jobcenter-Rems-Murr.711@jobcenter-ge.de - Im Jobcenter 71522 Backnang, Rosslauf 1, wenn Sie in Backnang, Großaspach, Burgstetten, Kirchberg, Auenwald, Weissach im Tal, Allmersbach im Tal, Althütte, Oppenweiler, Sulzbach, Murrhardt, Spiegelberg oder Großerlach wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen:
Jobcenter-Rems-Murr.Backnang@jobcenter-ge.de - Im Jobcenter 73614 Schorndorf, Karlstraße 3, wenn Sie in Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Urbach, Plüderhausen, Alfdorf, Berglen, Kaisersbach oder Welzheim wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen:
Jobcenter-Rems-Murr.713E@jobcenter-ge.de