Fördermöglichkeiten

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Förderkarte für Arbeitgeber

Als Unternehmen schaffen Sie Arbeitsplätze. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Beschäftigten, hierbei vom Jobcenter unterstützt und gefördert werden.
Daher möchten wir Sie mit unserer „Förderkarte für Arbeitgeber“ zu diesem Thema informieren und Ihnen einen Überblick über mögliche Förderungen geben.

Eingliederungszuschuss

Das Jobcenter kann Sie mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft, bei Einstellung, eine geringere Leistung ausgeht, als dies üblicherweise zu erwarten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen, erhalten Sie mit dem EGZ, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt Ihrer Neueinstellung, um diese Minderleistungen auszugleichen und beispielsweise Anlerntätigkeiten durchzuführen.

Der Zuschuss ist zeitlich begrenzt. Die Förderhöhe und -dauer hängt vom Einzelfall ab. Bitte beachten Sie: Den EGZ müssen Sie beantragen, bevor Ihre Neueinstellung die Arbeit aufnimmt. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss, wenden Sie sich gerne an unsere Betriebsakquisiteure:

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

 

Umwandlungsprämie

Bei der Umwandlungsprämie kann Ihnen als Arbeitgeber ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro gezahlt werden!

  • Das Jobcenter Rems-Murr unterstützt Unternehmen, die einen bestehenden Minijob (bis 520€/ Mon.) nahtlos in ein sv-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln.
  • Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen eine/n Bürgeldbezieher/in (aus dem Rems-Murr-Kreis), in einer geringfügigen Beschäftigung, die seit mind. einem Monat besteht?


Bei Umwandlung dieses Beschäftigungsverhältnis von Minijob in eine sv-pflichtige Teilzeitstelle, erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro!

  • Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen eine/n Bürgeldbezieher/in (aus dem Rems-Murr-Kreis), in einer geringfügigen Beschäftigung, die seit mind. einem Monat besteht?


Bei Umwandlung dieses Beschäftigungsverhältnis von Minijob in eine sv-pflichtige Vollzeitstelle, erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro!

  • Das Jobcenter Rems-Murr unterstützt Unternehmen, die einen bestehende sv-pflichtige Teilzeitstelle nahtlos in eine sv-pflichtige Vollzeitstelle umwandeln.
  • Sie beschäftigen in Ihrem Unternehmen eine/n Bürgeldbezieher/in (aus dem Rems-Murr-Kreis), in einer Teilzeitbeschäftigung, die seit mindestens 6 Monaten besteht?

Bei Umwandlung dieses Beschäftigungsverhältnis von Teilzeit in eine sv-pflichtige Vollzeitstelle, erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro!


Wichtig!

  • Das Arbeitsverhältnis muss nahtlos, d. h. ohne Unterbrechung weitergeführt / umgewandelt werden.
  • Das neue sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis (in Teil- bzw. Vollzeit) muss unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. des Branchenmindestlohns, für mindestens 1 Jahr laufen
  • Der Zuschuss kann für denselben Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nur einmal gewährt werden.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zur betrieblichen Umwandlungsprämie, wenden Sie sich gerne an unsere Betriebsakquisiteure:

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

 

Lohnkostenzuschuss nach §16e + i SGB II

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten? Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes und bieten wir Ihnen mit §16e + i SGB II, zwei Möglichkeiten einer langfristigen finanziellen Förderung.

Fördermöglichkeit nach §16e SGB II:

  • Gefördert werden sv-pflichtige Arbeitsverhältnisse, mit langzeitarbeitslosen Bürgergeldbeziehern (Arbeitslosigkeit mindestens 2 Jahre)
  • Die Förderdauer beträgt 2 Jahre
  • Der Lohnkostenzuschuss beträgt im 1. Jahr in Höhe von 75 % und im 2. Jahr in Höhe von 50 % des gezahlten Arbeitsentgelts
  • Ganzheitliche, beschäftigungsgleitende Betreuung (Coaching) während der gesamten Förderdauer
  • Ergänzende Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) sind möglich

 

Fördermöglichkeit nach §16i SGB II:

  • Gefördert werden sv-pflichtige Arbeitsverhältnisse, mit langzeitarbeitslosen Bürgergeldbeziehern (Bezugsdauer mindestens 5 bzw. 6 Jahre)
  • Die Förderdauer beträgt bis zu 5 Jahre
  • Der Lohnkostenzuschuss ist degressiv gestaffelt:
              Im 1. Jahr:     100%
              Im 2. Jahr:     100%
              Im 3. Jahr:       90%
              Im 4. Jahr:       80%
              Im 5. Jahr:       70%
  • Ganzheitliche, beschäftigungsgleitende Betreuung (Coaching) während der gesamten Förderdauer
  • Während der Förderdauer, sind angemessene und notwendige Qualifizierungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro möglich

Weitere Infos entnehmen Sie gerne unserem Flyer zu den Förderungen nach §16e + i SGB II:

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach dem Teilhabechancengesetz, wenden Sie sich gerne an unsere Betriebsakquisiteure:

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

 

Betriebliches Praktikum

Damit Sie Fähigkeiten, Qualifikationen und berufliche Kenntnisse einer/s potenziellen Mitarbeiters/in besser einschätzen können, bieten wir Ihnen im Rahmen einer sogenannten Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) die Möglichkeit, Bewerber/innen in Ihrem Betrieb, zu testen. Die Dauer des betrieblichen Praktikums kann je nach Aufgabengebiet, zwischen einem Tag und bis zu vier Wochen (in begründeten Einzelfällen auch länger) liegen.

Wichtig!

  • Eine Kontaktaufnahme zum Jobcenter ist notwendig und muss vor dem betrieblichen Praktikum erfolgen
  • Für das Praktikum muss durch den Arbeitgeber, eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft und der entsprechenden Krankenkasse des Arbeitgebers, erfolgen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zum betrieblichen Praktikum, wenden Sie sich gerne an unsere Betriebsakquisiteure:

Jobcenter-Rems-Murr.752@jobcenter-ge.de

 

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Im Rahmen des QCG ist es, beim Vorliegen der Voraussetzungen möglich, dass bereits bei Ihnen beschäftigte Arbeitnehmer eine Beschäftigtenqualifizierung erhalten.

Was wird gefördert?

  • Umschulungen (sowohl betrieblich als auch überbetrieblich)
  • Teilqualifikationen
  • Vorbereitung auf Externenprüfungen
  • Anpassungsqualifizierungen
  • LKW- und Busführerscheine (bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen)

Vorteile:

  • Die Weiterbildung ist für Sie und Ihren Arbeitnehmer kostenlos (Lehrgangskosten Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten, etc. werden von der Agentur für Arbeit übernommen)
  • Ihr Arbeitnehmer behält während der Qualifizierung seine Arbeitsstelle, die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt, wird je nach Betriebsgröße bis zu 100% bezuschusst
  • Sie betreiben aktive Personalbindung und -sicherung und erhöhen durch die Personalqualifizierung ihre Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeits- und Beschäftigungsmarkt!

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen zum QCG, wenden Sie sich bitte an unsere Betriebsakquisiteure. Diese stellen für Sie gerne den Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit her.