Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Hier erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Anliegen beim Jobcenter richtig sind
An wen kann ich mich wenden?
Zur Prüfung eines eventuellen Anspruchs auf Arbeitslosengeld I wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Hierfür können Sie sich online, schriftlich oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend/arbeitslos melden sowie telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei). Für die online Arbeitslosmeldung und weitere Informationen zum Arbeitslosengeld I können Sie auch die e-Services der Agentur für Arbeit nutzen. Diese finden sie hier.
Das für Ihren Wohnort zuständige Bürgermeisteramt unterstützt Sie bei der Suche nach einer dringend benötigten Wohnung.
Für die Beantragung von Wohngeld wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt.
Für die Beantragung von Kindergeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse
Für die Beantragung des Kinderzuschlags wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse.
Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt.
Sie befinden sich bereits in einem Asylverfahren und haben weitere Fragen und Ansprüche? Dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Sie haben eine „Duldung“ aber keine Aufenthaltsgenehmigung? Dann ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde Ihr richtiger Ansprechpartner.
Für alle Fragen und die Beratung zur Berufsorientierung hilft Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Berufsberatung der Agentur für Arbeit weiter.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt ist oder Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, ist das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt Ihr richtiger Ansprechpartner.
Für alle Fragen zur Scheidung und Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt weiter.
BAföG beantragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Rathaus.
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.