Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Träger

Das Landratsamt Rems-Murr und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sind die Träger des Jobcenters Rems-Murr. Sie sind finanziell für unterschiedliche Grundsicherungsleistungen zuständig.

Die BA sichert den Lebensunterhalt der Bezieherinnen und Bezieher vom Bürgergeld (Regelleistung), sie zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Außerdem stellt sie Gelder für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Das Landratsamt übernimmt unter anderem die Mieten und die Betriebskosten für das Wohnen von Hilfebedürftigen. Außerdem arbeitet es mit Einrichtungen zusammen, die beispielsweise die Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung stellen.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jobcenter ist das Sozialgesetzbuch II. Es regelt in erster Linie die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Ihrer Bedarfsgemeinschaften. Grundsicherung für Arbeitsuchende können erwerbsfähige Menschen beziehen. Nicht zuständig ist das Jobcenter für hilfebedürftige Menschen, die weder erwerbsfähig noch Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hier kommt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe vom Sozialamt. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch XII.