Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Veränderungsmitteilung
Sie erhalten derzeit von uns SGB II Leistungen und möchten eine Veränderung mitteilen?
Veränderungsmitteilungen können z.B. sein:
- Mitteilung einer Schwangerschaft
- Mitteilung einer Arbeitsaufnahme (Merkblatt Arbeitsaufnahme)
- Mitteilung eines Ein- oder Auszugs einer Person in Ihrer Bedarfs-/Haushaltsgemeinschaft
- Mitteilung Umzug
Jegliche Änderung ist dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen können Sie wie folgt mitteilen:
- Vordruck VÄM
- telefonisch (Telefonnummern finden Sie oben)
- per E-Mail
- oder über Jobcenter.digital.