Wir über uns

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.


Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Wir über uns

Das Jobcenter Rems-Murr ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Landratsamtes Rems-Murr. Es ist zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII). Die Hauptaufgabe ist dabei Leistungen zur Grundsicherung zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.

Die gewährten Leistungen werden dabei in zwei Gruppen unterteilt – das passive und aktive Leistungsrecht. Das passive Leistungsrecht umfasst alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, etwa die Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung. Zum aktiven Leistungsrecht zählen alle Eingliederungsleistungen, wie Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildungen oder Eingliederungszuschüsse.

Die Organisationsstruktur des Jobcenters orientiert sich dabei größtenteils am aktiven und passiven Leistungsrecht. Die Gewährung der Leistungen zur Eingliederung (aktive Leistungen) ist Fallmanagern und Arbeitsvermittlern zugewiesen, die auch persönliche Ansprechpartner (pAp) genannt werden. Im überwiegenden Teil des Jobcenters sind Sachbearbeiter und Fachassistenten auf die Leistungsgewährung spezialisiert. Um passgenaue Leistungen für spezielle Problemlagen zu bieten, hat das Jobcenter Rems-Murr eigene Organisationseinheiten für Leistungsempfänger bis 24 Jahre (= „U25“), Leistungsempfänger mit dem Hintergrund Flucht oder aber auch selbstständige Leistungsempfänger installiert.