Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie:
Nachgereichte Unterlagen sollten wenn möglich in Form von Kopien ans Jobcenter gesendet werden.
Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.
Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:
Mo - Do | 08:00 - 18:00 |
Fr | 08:00 - 14:00 |
Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialgeld erhalten, haben seit dem 01.01.2011 einen Anspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. So können sie gleichberechtigt Angebote in ihrer Schule und ihrer Freizeit nutzen.
Bei Familien, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter verantwortlich. Anträge von Familien ohne Bürgergeld Bezug bearbeitet das Landratsamt Rems-Murr.
Wir erklären Ihnen welche Leistungen es gibt und welche Vorrausetzungen erfüllt sein müssen.
Diese Leistungen gibt es:
Auf Nachweis werden die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege (z.B. für ein Theaterbesuch, Schullandheim etc.) übernommen.
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 100 Euro und jeweils im Februar darauf 50 Euro - insgesamt 150 Euro.
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben übernommen (ab 1. August 2019 entfällt der Eigenanteil - selbst wenn die Fahrkarte auch für andere Fahrten nutzbar ist)
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können angemessene Lernförderung bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung bekommen.
Die Notwendigkeit einer Lernfördermaßnahme hängt im Wesentlichen von der Beurteilung des Fach- oder Klassenlehrers ab. Diese bescheinigt er durch die Bestätigung der Schule zur Lernförderung. Zur Einleitung einer Lernfördermaßnahme, die über das Nachholen versäumten Schulstoffes hinausgeht, wird zusätzlich die Entscheidungshilfe für Lehrer benötigt.
Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte, im Hort oder in der Kindertagespflege entstehen.
Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür erhalten Kinder monatlich 15 Euro.
Das sind die Vorrausetzungen:
- Jünger als 25 Jahre
- Besuch einer Kindertagesstätte oder allgemein- oder berufsbildende Schule
- Keine Ausbildungsvergütung
So werden die Leistungen erbracht:
Die Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung werden zusammen mit ihrem Bürgergeld an die Familien ausgezahlt. Für alle anderen Leistungen gibt es Sachleistungen, das heißt, in der Regel, werden die Leistungen über unsere Bildungskarte direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.
Weitere Informationen zur Bildungskarte gibt es unter:
Kontaktieren Sie uns:
Haben Sie noch weitere Fragen? Unser Team für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Rems – Murr hilft Ihnen gerne weiter:
Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Amt für Soziales und Teilhabe beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.