Vorrangige Leistungen
Wenn Sie Anspruch auf andere (Sozial-)Leistungen haben könnten, müssen Sie diese auch beantragen. Sie können so nämlich Ihre Hilfebedürftigkeit und die Ihrer Bedarfsgemeinschaft verringern oder beseitigen.
Wichtige vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Kindergeld der Familienkasse
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
- Renten
- Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit
Diese Leistungen sind bei den jeweiligen Sozialträger (z.B. Agentur für Arbeit, Familienkasse oder Deutsche Rentenversicherung) von Ihnen zu beantragen.