Organe
Das Jobcenter Rems-Murr wird durch zwei Organe geführt und gesteuert – die Trägerversammlung und den Beirat.
Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung, soweit durch Gesetz nichts Abweichendes bestimmt ist. Er vertritt das Jobcenter im Innen- als auch im Außenverhältnis, außergerichtlich und gerichtlich. Er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil. Er wird für fünf Jahre bestellt.