Ordnungswidrigkeiten

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Ordnungswidrigkeiten

Bestehen Verdachtsmomente für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat (z.B. unerlaubte Ortsabwesenheit, Leistungsmissbrauch, Sozialbetrug), wird das Jobcenter aktiv und leitet, sofern die Verfolgung und Ahndung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt, alle Unterlagen an die jeweils zuständigen Verfolgungsbehörden weiter.

Fälle von Ordnungswidrigkeiten, die gleichzeitig den Verdacht einer Straftat begründen und Fälle des alleinigen Straftatverdachts werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Fälle im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. Ausübung einer Beschäftigung werden dem zuständigen Hauptzollamt übergeben und von diesem bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.