Widerspruch

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Am Gründonnerstag, den 28. März 2024, ist unser Haus ab 16 Uhr geschlossen.

 

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Fr 08:00 - 18:00

Widerspruch

1. Form und Frist des Widerspruchs

Wenn Sie mit Bescheiden des Jobcenters Rems-Murr nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.

Ein Widerspruch, der per E-Mail erhoben wird ist unzulässig, da für die Einhaltung der Schriftform grundsätzlich eine Unterschrift notwendig ist. Den Widerspruch selbst, also insbesondere dessen Begründung, können sie hingegen auch am Computer verfassen und anschließend ausdrucken und unterschreiben.

Der unterschriebene Widerspruch kann dann per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Jobcenter in Waiblingen, Backnang oder Schorndorf an uns übermittelt werden. Es ist auch zulässig, den Widerspruch per Fax einzureichen.

2. Inhalt des Widerspruchs

Der Widerspruch muss nicht begründet werden, es bietet sich jedoch an, für eine zügigere Bearbeitung eine Begründung zu verfassen. Bitte legen Sie mit der Widerspruchseinlegung entsprechende Nachweise und Unterlagen in Kopie Ihrem Widerspruch bei, sofern diese dem Jobcenter Rems-Murr noch nicht vorliegen sollten.

3. Erstattungsforderungen

Soweit sich der Widerspruch gegen eine Erstattungsforderung richtet, besteht für die Dauer des Widerspruchsverfahrens nach § 86a Sozialgerichtsgesetz sogenannte aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung über den Widerspruch keine Zahlungen geleistet werden müssen. Sollte zwischenzeitlich eine Zahlungsmitteilung oder Mahnung ergehen, ist diese gegenstandslos. Im Fall einer Vollstreckungsankündigung setzen Sie sich bitte sofort mit dem Forderungsmanagement in Verbindung.

4. Widerspruch gegen Zahlungsaufforderungen/Mahnungen

Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufforderungen und Mahnungen des Inkasso-Service Recklinghausen keine Bescheide darstellen. Ein Widerspruch ist gegenüber dem Inkasso-Service somit nur hinsichtlich der Festsetzung der Mahngebühr möglich. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Zahlungsaufforderung/Mahnung.

5. An wen ist der Widerspruch zu richten?

Bitte richten Sie den Widerspruch direkt an die Widerspruchsstelle Team 798 in Waiblingen. Sie können den Widerspruch selbstverständlich auch in Backnang und Schorndorf einreichen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung sobald der Widerspruch im Team 798 eingegangen ist.

Jobcenter Rems-Murr
Widerspruchsstelle - 798
Mayenner Str. 60
71332 Waiblingen