Sprachförderung

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie:

Persönliche Vorsprachen für Leistungsangelegenheiten ohne Termin sind weiterhin nur in dringenden Angelegenheiten möglich.

Unser Servicecenter ist telefonisch zu erreichen:

Mo - Do 08:00 - 18:00
Fr 08:00 - 14:00

Sprachförderung

Die deutsche Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für die Aufnahme einer Arbeit und das Verstehen von Sicherheitsanweisungen und Aufgaben.

Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz können ukrainische Mitbürger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden. Bei Bedarf soll es verschiedene Angebote, zum Beispiel für Frauen oder Eltern geben. Grundsätzlich besteht unter anderem beim Bezug von Sozialleistungen die Möglichkeit, sich auf Antrag vom Kostenbeitrag befreien zu lassen.

  • Antragsunterlagen herunterladen (LINK)
  • Kopie der Fiktionsbescheinigung oder des vorläufigen Aufenthaltstitels
    nach §24 AufenthG beifügen

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 52A
Wolframstraße 62, 70191 Stuttgart
Tel  +49 911 943-739 91
Fax +49 911 943-739 98
service@bamf.bund.de

 

Wann und Wo finden die Kurse statt?
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

 

Die Bildungsanbieter unterstützen bei der Beantragung und führen eine Spracheinstufung durch. So kann der passende Sprachkurs rasch begonnen werden.